Pressemeldungen

29. Apr. 2020 | 02:09 Uhr

Kartellamt und EU genehmigen Transaktion: Heizstrom-Geschäft von E.ON geht an LichtBlick

Grünes Licht aus Bonn und Brüssel: Der Ökostromanbieter LichtBlick kann das deutsche Heizstromkunden-Geschäft von E.ON übernehmen. Damit wechseln rund 260.000 Heizstrom-Kunden mit rund 355.000 Stromlieferverträgen zu LichtBlick. Die Transaktion wurde erforderlich, weil die EU-Kommission die Übernahme von innogy durch E.ON an Auflagen geknüpft hat. Eine davon ist, dass E.ON den wesentlichen Teil des Geschäfts mit Heizstrom in Deutschland abgeben muss.

Das Bundeskartellamt und die EU-Kommission haben die Anfang März vereinbarte Transaktion jetzt gebilligt. Damit gehen die E.ON Heizstromgesellschaften nun an LichtBlick über.

„E.ON setzt sich besonders dafür ein, dass es im Sinne der Heizstromkunden einen reibungslosen Übergang ihrer Verträge geben wird“, so Ulrich Fischer, Geschäftsführer der E.ON Heizstromgesellschaften.

Die Kunden werden nun umgehend von LichtBlick informiert. Beide Unternehmen betonen, dass sich durch die Transaktion an den Preisen und Vertragskonditionen nichts ändert. LichtBlick überführt die bisherigen E.ON Kunden voraussichtlich zum 1. August 2020 in seine Marke.

„Die Übernahme der E.ON-Kunden ist ein Meilenstein für unsere Klima- und Wachstumsstrategie. Wir freuen uns darauf, die neuen Kunden in der LichtBlick-Welt zu begrüßen. Wie alle LichtBlick-Kunden erhalten sie ausschließlich Ökostrom“, betont Gero Lücking, Geschäftsführer Energiewirtschaft bei LichtBlick. Bei den Verträgen handelt es sich überwiegend um Haushalte, die mit Wärmepumpen oder Nachtspeicherheizungen heizen.

Pressekontakte:

E.ON Energie Deutschland GmbH, Dirk Strittmatter, Pressesprecher,
Tel. 089-1254-31-10, dirk.strittmatter@eon.com

LichtBlick SE, Ralph Kampwirth, Bereichsleiter Unternehmenskommunikation
Tel. 040-6360-1208, ralph.kampwirth@lichtblick.de

23. Apr. 2020 | 04:35 Uhr

Bundesländer lockern Corona Beschränkungen: Auswirkungen auf den Direktvertrieb

Der Direktvertrieb ist eine Dienstleistung, die grundsätzlich in folgenden Bundesländern zulässig ist, wenn nur jeweils ein Kundenberater mit einem Kunden unter Beachtung der nachfolgenden Hygienestandards Kontakt hat - zumindest wenn der Kunde den Besuch zuvor gewünscht hat. Dies betrifft: Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, NRW, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein sowie Thüringen seit dem 20. April 2020, Berlin und Brandenburg seit dem 22. April 2020 und Bayern ab dem 27. April 2020.

Das Versammlungsverbot wird beachtet und somit bleiben Verkaufspartys unzulässig. Der Direktvertrieb findet vielfach durch Online-Beratung statt. Gerade zu Zeiten der Corona-Pandemie bietet der Direktvertrieb zudem den Service, dass der Kunde den Gang ins Ladengeschäft vermeiden kann und die gewünschten Produkte Zuhause unter Beachtung der beigefügten Hygienestandards des Direktvertriebs erwerben kann.

Die hohen Hygienestandards des Direktvertriebs übersteigen die im Einzelhandel möglichen Hygienestandards deutlich. So kann im Direktvertrieb jedes Produkt vor einem Kundenkontakt desinfiziert werden. Im Ladengeschäft können die Produkte in den Regalen von mehreren Kunden berührt und beatmet werden, ohne dass es dem Inhaber und Personal eines Ladengeschäfts möglich ist, alle seine Produkte nach dem Besuch eines einzelnen Kunden wieder zu desinfizieren. Zudem gewährleisten die Hygienestandards des Direktvertriebs einen besonders hohen Mindestabstand von 2 Metern zum Endkunden. Im Einzelhandel ist es aufgrund der Anordnung der Regale oft schwierig, den vorgeschriebenen Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Auch kann der Kontakt zu Drittpersonen im Direktvertrieb ausgeschlossen werden. Auch dies ist im Einzelhandel nicht möglich.

Hier finden Sie die aktuellen Hygienestandards im Direktvertrieb.

23. Apr. 2020 | 01:48 Uhr

Klimaschutz meets Direktvertrieb: Branche spendet 100.703 Bäume an Plant-for-the-Planet und andere Organisationen

Der 25. April 2020 ist der Tag des Baumes. Zu diesem Stichtag wird der Bundesverband Direktvertrieb Deutschland e. V. (BDD) die von ihm, seinen Mitgliedsunternehmen und Kooperationspartnern in den letzten sieben Monaten gesammelten 100.703 Bäume an Plant-for-the-Planet und andere Organisationen symbolisch überreichen und somit einen wirksamen Beitrag zum Klimaschutz leisten.

„Ich freue mich sehr, dass wir das von mir auf dem Direktvertriebskongress 2019 gesetzte Ziel von 100.000 Bäumen erreicht haben“, resümiert Elke Kopp, Mitglied des BDD-Vorstandes und General Manager bei Mary Kay.

Der Startschuss für „Bäume Durch Direktvertrieb" fiel am 01. Oktober 2019. „Mit dieser Aktion wollen wir als Branche ein Zeichen für gelebte Verantwortung im Bereich Nachhaltigkeit setzen“, kommentiert Jochen Clausnitzer, BDD-Geschäftsführer. Die Bäume kamen durch Spenden und verschiedenste Aktionen der Mitgliedsunternehmen und Kooperationspartner zusammen. Diese werden nun von Plant-for-the-Planet und z. B. Oro Verde gepflanzt.

Die Pressemitteilung finden Sie hier als PDF.

Foto 1: Logo der BDD Aktion. Quelle: BDD.

Foto 2: Frithjof Finkbeiner, Stifter der Plant-for-the-Planet Foundation und BDD-Projektmanagerin Andrea Rose. Quelle: BDD.

17. Apr. 2020 | 03:59 Uhr

Neues Gewand für den BDD: Homepage Re-Launch

Am 17. April 2020 ging die neue BDD Website www.direktvertrieb.de online. Das Ziel war es gerade in schwierigen Zeiten ein Zeichen der Kontinuität und Verlässlichkeit im Direktvertrieb zu setzen – zum Vorteil der Mitglieder und Kooperationspartner für eine frische und moderne Repräsentation der Branche. Ihr Ansprechpartner für unseren Webauftritt sowie alle dazugehörigen Fragen und Anregungen ist unser neuer Pressesprecher, Hr. Thomas Bauer (bauer@direktvertrieb.de). Er ist jeder Zeit gern für Sie da.

08. Apr. 2020 | 02:31 Uhr

LR spendet rund 6.000 Pflege-Sprays mit Hygienewirkung an Ahlener Einrichtungen

LR Health & Beauty hat gestern die erste Charge ihrer Spende von insgesamt rund 6.000 Handpflege-Produkten für lokale Einrichtungen in Ahlen übergeben. Die Auslieferung erfolgte an die Feuerwahrwache am Konrad-Adenauer-Ring, da die Verteilung der Artikel von hier aus am besten koordiniert werden kann. Die Pflege-Sprays mit zusätzlichem Hygieneeffekt werden in den nächsten Tagen und Wochen an rund 80 soziale Institutionen gehen. Unterstützt werden damit unter anderem die Feuerwache, Behinderten-, Senioren- sowie weitere Pflegeeinrichtungen.

Der Leiter der Ahlener Feuerwehr Walter Wolf bedankte sich auch im Namen des Bürgermeisters für die umfangreiche Lieferung: „Allen, die vor Ort im Einsatz sind, wird die Produktspende von LR viel Freude machen.“ Die zweite Charge, rund 1.600 der 6.000 Handpflege-Produkte, wird zum späteren Zeitpunkt ausgeliefert. Sie erreicht 27 Kindertagesstätten und 15 Ahlener Schulen mit deren Wiedereröffnung. Ausgewählt wurden die Einrichtungen von der Stadt Ahlen.

„Wir sind ein Ahlener Unternehmen und fühlen uns vor allem jetzt, in dieser schwierigen Zeit, unserer Region verpflichtet. Mit der Produktspende können wir einen kleinen Beitrag leisten und gleichzeitig auch den Menschen in den sozialen Berufen danken, die jeden Tag unermüdlich für uns alle im Einsatz sind“, sagte Andreas Friesch, Geschäftsführer von LR Health & Beauty. „An dieser Stelle richte ich mein

Dankeschön an die Stadt Ahlen, die die nächsten Tage schnell und unkompliziert die Weiterverteilung der Produktspenden organisiert.“ Daniela Noack, Leiterin des Projekts „Vitale Stadt Ahlen“, sagte zu, die Pflege-Sprays zeitnah weiterzugeben. LR Health & Beauty hat sich für die Spende des Pflege-Sprays mit zusätzlichem Hygieneeffekt entschieden, weil es eine effektive, wasserlose Reinigung der Hände ermöglicht und gleichzeitig die durch häufiges Waschen und Desinfizieren strapazierten Hände pflegt und schützt.

03. Apr. 2020 | 10:06 Uhr

Merkblatt für Vertriebspartner

Maßnahmen von Bund und Ländern anlässlich der Corona-Pandemie

Berater im Direktvertrieb finden hier weiterführende Informationen über Maßnahmen von Bund und Land anlässlich der Corona-Pandemie.

02. Apr. 2020 | 11:02 Uhr

Bofrost: Praktische Tipps während der Corona-Krise - Kontakte beim Lebensmittelkauf reduzieren

Soziale Distanz ist die entscheidende Maßnahme, auf die es in diesen Tagen ankommt. Jeder nicht notwendige Kontakt sollte vermieden werden, um die Infektionskurve mit dem Corona-Virus zu senken. Besonders zum Schutz von Älteren, Kranken und anderen Risikogruppen ist das sehr wichtig. Die sichere Versorgung mit Lebensmitteln ist in dieser Hinsicht eine Herausforderung, denn der Einkauf im Supermarkt stellt trotz eingeleiteter Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln nach wie vor ein erhöhtes Risiko dar. Dennoch gibt es einige praktische Tipps:

1. Bestellung bei Lieferdiensten. Damit alle gewünschten Produkte termingerecht ankommen, ist eine Vorbestellung dringend zu empfehlen zum Beispiel online unter www.bofrost.de mit einer Auswahl von mehr als 540 TK-Artikeln. Die bofrost*Verkaufsfahrerinnen und Fahrer sind aktuell im Dauereinsatz, um die Belieferung aller Kunden zu ermöglichen.

2. Kontaktlose Warenübergabe. Bereits im Vorfeld mit dem Lieferanten klären, wie die Bestellung vonstattengeht und welche Schutz- und Verhaltensregeln umgesetzt werden. Bei bofrost* können Kunden, die per Lastschrift bezahlen (auf die Unterschrift des Kundenbelegs wird aktuell verzichtet!), ihre Bestellung beispielsweise auf Wunsch vor die Tür gestellt bekommen hierfür am besten schon einen eigenen Korb oder eine Einkaufstasche bereitstellen.

3. Haltbare Lebensmittel kaufen. Hamsterkäufe sind nicht notwendig und sollten in jedem Fall vermieden werden. Dennoch ist es sinnvoll, beim Einkauf darauf zu achten, dass die Lebensmittel lange haltbar sind, um Bestellungen und vor allem Einkäufe im Supermarkt zu reduzieren. Insbesondere TKLebensmittel bieten hier einen großen Vorteil: Sie sind nicht nur lange haltbar, sondern enthalten durch das Schockfrosten sogar noch mehr Vitamine und Nährstoffe als gelagertes Obst und Gemüse.

01. Apr. 2020 | 05:56 Uhr

Selbständige und Kleinstunternehmen erhalten bundesweit Corona-Soforthilfen

Der Bund gewährt entsprechend der Forderung des BDD Selbständigen und Kleinstunternehmen seit Ende März 2020 Sofortbeihilfen. Vertriebspartner im Direktvertrieb können bis zu 9.000 Euro für drei Monate erhalten, wenn die Einnahmen infolge der Corona-Pandemie zurückgegangen sind. Die Mittel können spätestens zum 31.05.2020 über die Länder beantragt werden. Mit Ausnahme von Brandenburg können nur hauptberuflich tätige Selbständige einen Antrag stellen. Weitere Informationen mit den genauen Details der Antragsstellung finden Sie auf den Internetseiten der Bundesländer:

Baden-Württemberg https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/foerderprogramme-und-aufrufe/liste-foerderprogramme/soforthilfe-corona/

Bayern https://www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona/

Berlin https://ibb.queue-it.net/?c=ibb&e=03

https://www.ibb.de/de/wirtschaftsfoerderung/themen/coronahilfe/corona-liquiditaets-engpaesse.html

Brandenburg https://www.ilb.de/de/wirtschaft/zuschuesse/soforthilfe-corona-brandenburg/

Bremen https://www.bab-bremen.de/bab/corona-soforthilfe.html

Hamburg https://www.ifbhh.de/foerderprogramm/hcs

Hessen https://wirtschaft.hessen.de/wirtschaft/corona-info/soforthilfe-fuer-selbststaendige-freiberufler-und-kleine-betriebe

https://rp-kassel.hessen.de/pressemitteilungen/wichtiger-hinweis

Mecklenburg-Vorpommern https://www.gsa-schwerin.de/leistungen/zuwendungen-zur-vermeidung-von-liquiditaetsengpaessen/antragsanforderung.html

Niedersachsen https://www.nbank.de/Blickpunkt/Covid-19-–-Beratung-für-unsere-Kunden.jsp

NRW soforthilfe-corona.nrw.de

Rheinland-Pfalz https://isb.rlp.de/home.html?utm_source=Newsletter&utm_medium=email&utm_content=Rheinland-Pfalz&utm_campaign=email-campaign

Saarland https://www.sikb.de/sites/default/files/SIKB/Presse/Checkliste_einzureichende%20Unterlagen_NEU_2020_03_20.pdf https://corona.saarland.de/DE/wirtschaft/wirtschaft_node.html.

Sachsen https://www.sab.sachsen.de/f%C3%B6rderprogramme/sie-ben%C3%B6tigen-hilfe-um-ihr-unternehmen-oder-infrastruktur-wieder-aufzubauen/sachsen-hilft-sofort.jsp

Schleswig-Holstein https://www.ib-sh.de/infoseite/corona-beratung-fuer-unternehmen/

Thüringen https://aufbaubank.de/Foerderprogramme/Soforthilfe-Corona-2020