Pressemeldungen

27. Apr. 2018 | 04:33 Uhr

Selbständige dürfen bei den GKV-Beiträgen nicht stärker belastet werden als Angestellte

Einschätzung zum Entwurf eines Gesetzes zur Beitragsentlastung der Versicherten in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versichertenentlastungsgesetz) vom April 2018

Der Bundesverband Direktvertrieb Deutschland e.V. (BDD) unterstützt uneingeschränkt das Ziel des GKV-Versichertenentlastungsgesetz, geringverdienende Selbständige bei der Höhe der GKV-Beiträge zu entlasten. Die in dem GKV-Versichertenentlastungsgesetz vorgesehene Senkung der Mindestbeitragsbemessungsgrundlage von derzeit 2.283,75 Euro auf 1.142 Euro ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Allerdings greifen die Vorschläge zu kurz. Besonders teilzeittätige Selbständige werden durch den Vorschlag nicht bzw. kaum entlastet. Für einen Selbständigen, der z.B. 451 Euro monatlich verdient, belaufen sich unter Berücksichtigung der Rentenversicherungsbeiträge die Belastungen durch Sozialbeiträge auf 295 Euro im Monat. Folglich müssen Selbständige zum Teil über 60 Prozent der Einnahmen für Sozialbeiträge aufbringen. Diese Einstiegshürde führt dazu, dass wie bisher eine Vielzahl von nebenberuflich tätigen Selbständigen, die über den Ehepartner in der Familienkrankenversicherung mitversichert sind, die Tätigkeit auf Einnahmen von unter 425 Euro pro Monat beschränken. Dadurch entgehen sowohl den Selbständigen Einnahmen als auch den Krankenversicherungen und Finanzämtern. Diese Situation ist nicht hinnehmbar. Deshalb müssen die GKV-Beiträge bei Selbständigen einkommensbezogen erhoben werden. Dies entspräche einer Senkung der Mindestbeitragsbemessungsgrundlage auf ca. 450 Euro. Außerdem muss die strukturelle Schlechterstellung der Selbständigen im Vergleich zu den Angestellten beendet werden.